Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Jung MTS Maschinen-Transport-Service, Friedhofsweg 20, 57539 Bruchertseifen
§ 1
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma Jung MTS Maschinen-Transport-Service, Friedhofsweg 20, 57539 Bruchertseifen (nachfolgend: Jung MTS). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners (Auftraggeber) gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung der Firma Jung MTS.
Alle Leistungen der Firma Jung MTS richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern die nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes vorsehen. Allgemein ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, unter Ausschluß des CISG, auch wenn sich der Leistungsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Für alle Vertragsbeziehungen gilt als Gerichtsstand Altenkirchen/Westerwald als vereinbart.
§ 2
Angebot und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend. Leistungsverträge mit der Firma Jung MTS kommen durch schriftliche Annahme eines Angebots zustande oder wenn der Besteller (Auftraggeber) die Leistungen der Firma Jung MTS entgegennimmt. Für den Umfang des Auftrags ist die Auftragsbestätigung der Firma Jung MTS maßgebend, ggf. unter Bezugnahme auf ein entsprechendes Leistungsangebot der Firma Jung MTS.
Sollte zum Zeitpunkt der Auftragsannahme der Umfang notwendiger Arbeiten nicht bekannt sein, oder Ausführung des Auftrag weitere notwendige Arbeiten bekannt werden, hat die Firma Jung MTS dies anzuzeigen und als Nachtrag anzumelden. Ebenfalls als Nachträge werden zusätzliche Leistungen behandelt, die von dem Auftraggeber während der Vertragsausführung durch die Firma Jung MTS gewünscht werden.
§ 3
Leistungen
Die Leistungen der Firma Jung MTS verstehen sich als reine Demontage und Transportarbeiten bis zu einem beförderungsfähigen Behältnis an einer Ladestelle auf der Arbeits- bzw. Betriebsstätte. Sofern ausdrücklich vereinbart, wird die Firma Jung MTS auch die Verpackung und die Sicherung von demontierten Maschinen und Anlagen übernehmen.
§ 4
Pflichten der Firma Jung MTS
Die Firma Jung MTS verpflichtet sich, im Rahmen der Auftragsbestätigung und in der vereinbarten zeitlichen Vorgabe mit geeigneten Fachkräften die Demontagearbeiten zu übernehmen. Sie kann sich dabei auch nach eigenem Ermessen qualifizierten Dritten bedienen.
Die Firma Jung MTS verwendet eigene Werkzeuge.
Sofern Verladung geschuldete Leistung ist, verpflichtet sich Jung MTS Maschinen oder Anlage ordnungsgemäß zu verladen, zu verstauen und zu sichern, sowie eine Ladeliste zu erstellen.
§ 5
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu demontierenden Maschinen und Anlagen für die Mitarbeiter der Firma Jung MTS mindestens 10h/Tag (Mo. – Fr.) frei zugänglich sind um einen planmäßigen Ablauf zu gewährleisten. Etwaige vorhandene Krananlagen zur Demontage genutzt werden können und entsprechende Verkehrsflächen bis zur Verladestelle freigeräumt und ebenerdig sind.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass notwendige Betriebsmittel, wie etwa Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden sind, die zu demontierenden Maschinen und Anlagen frei von Betriebsstoffen sind und fachgerecht und vollständig von der Energieversorgung genommen wurden.
Der Auftraggeber stellt sicher, alle rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen zu haben, dass die Maschinen oder Anlagen demontiert und transportiert werden können, und die entsprechende Einverständniserklärung des Eigentümers der Maschine/Anlage oder des Gebäudes hierfür vorliegt.
Der Auftraggeber stellt darüber hinaus der Firma Jung MTS eine vollständige Maschinen-, Anlagen- sowie Teileliste zur Verfügung, und, sofern vorhanden auch eine Montage/Demontageanleitung.
Ist Vertragsumfang auch die Verladung zum Abtransport der Maschinen oder Anlagen, stellt der Auftraggeber die geeigneten Behältnissen - Kisten, Container, LKW- Auflieger etc. kostenfrei im ausreichenden Umfang zur Verfügung, soweit ein Ladeplan vorhanden ist, auch diesen.
Der Auftraggeber erklärt, dass während der Dauer der Ausführungen des Auftrags der Firma Jung MTS jederzeit ein entscheidungsberechtigter Mitarbeiter erreichbar ist, der vor Ort auftretende Probleme, wie etwa unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten verbindlich in Auftrag geben kann.
§ 6
Ausführungszeit
Alle Angebote verstehen sich im Hinblick auf die vereinbarten Ausführungszeiten Montag bis Freitag, 10h/Tag ohne Pausen und zeitliche Reserven.
Sollten Behinderungen, egal aus welchem Grunde auftreten, die nicht ausdrücklich bei der Kalkulation berücksichtigt wurden - etwa behinderter Zugang zu den Maschinen, kein ebenerdiger Zugang, unzureichende Arbeitsräume und fehlende Transportmittel - ersetzt der Auftraggeber der Firma Jung MTS den ihr dadurch erwachsenen Verzögerungsschaden und stellt Jung MTS seinerseits von etwaigen Ansprüchen Dritter ausdrücklich frei.
Sollten eintretende Verzögerungen durch Jung MTS behoben werden können, wird Jung MTS einen entsprechenden Nachtrag zum Auftrag vorlegen und im Falle der Auftragserteilung ausführen.
Nach Beendigung der vereinbarten Arbeiten hat der Auftraggeber bzw. dessen Beauftragter die ordnungsgemäße Durchführung und Übernahme der Maschinen/Anlagen auf Verlangen der Firma Jung MTS zu bestätigen (Abnahme). Mit der Abnahme geht die Gefahr und die Sorge für die Maschinen und Anlagen auf den Auftraggeber über.
§ 7
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die über die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften hinausgehen und nicht auf vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Jung MTS und ihrer Mitarbeiter beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf die vorhersehbaren und typischen Schäden begrenzt. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Leib, Körper und Gesundheit von Personen bleibt hiervon unberührt.
Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Mangel- oder Sachfolgeschäden sowie für mittelbare reine Vermögensschäden.
Die vorstehende Haftungsbefreiung und -Beschränkung gilt auch für außervertragliche Ansprüche. Sie gilt nicht, wenn Schäden seitens der Firma Jung MTS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Der Auftraggeber hat ausdrücklich Gewähr dafür zu geben, dass für das Befahren von fremden Grundstücken und nicht öffentlichen Straßen die erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer vorliegen und dass Boden- und Platzverhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zufahrtswegen eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrags gestatten.
Insbesondere ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse an der Einsatzstelle sowie an den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind.
Der Auftraggeber ist ferner verantwortlich für alle Angaben über unterirdische Kabel, Versorgungsleitung, sonstige Erdleitungen und Hohlräume, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zufahrtswegen beeinträchtigen können. Auf die Lage und das Vorhandensein von unterirdischen Leitungen, Schichten und sonstigen Hohlräumen hat der Auftraggeber unaufgefordert hinzuweisen.
Verletzt der Auftraggeber schuldhaft die vorgenannten Verpflichtungen, insbesondere seine Vorbereitungs- und Mitwirkungspflichten, so haftet er gegenüber der Firma Jung MTS für jeden daraus entstandenen Schaden, auch für Sach- und Folgeschäden an Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen der Firma Jung MTS.
§ 8
Aufrechnung
Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen der Firma Jung MTS mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 9
Zahlungsbedingungen
50% fällig zwei Wochen vor Demontagebeginn
50% fällig nach Beendigung der Arbeiten
Die Firma Jung MTS kann verlangen, dass eine angemessene Vorauszahlung auf die Ausführungen der Arbeiten geleistet wird oder für die vertraglich geschuldete Leistung eine "(selbstschuldnerische) Bürgschaft" durch eine anerkannte Bank oder Sparkasse erbracht wird.
Im Falle der Überschreitung von Zahlungszielen ist die Firma Jung MTS berechtigt, ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz geltend zu machen.
§ 10
Salvatorische Bestimmung
Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingung aus irgendeinem Grunde nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt und die unwirksame Klausel durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck nahekommende wirksame Klausel ersetzt.