Rechtliches
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma Jung MTS Maschinen-Transport-Service, Im Gebück 1, 56244 Rückeroth. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung der Firma Jung MTS.
Allgemein ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, unter Ausschluss des CISG, auch wenn sich der Leistungsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Für alle Vertragsbeziehungen gilt als Gerichtsstand Montabaur als vereinbart.
Alle Angebote sind freibleibend. Leistungsverträge kommen durch schriftliche Annahme eines Angebots zustande oder wenn der Besteller die Leistungen der Firma Jung MTS entgegennimmt. Für den Umfang des Auftrags ist die Auftragsbestätigung der Firma Jung MTS maßgebend.
Sollte zum Zeitpunkt der Auftragsannahme der Umfang notwendiger Arbeiten nicht bekannt sein, hat die Firma Jung MTS dies anzuzeigen und als Nachtrag anzumelden.
Die Leistungen der Firma Jung MTS verstehen sich als reine Demontage und Transportarbeiten bis zu einem beförderungsfähigen Behältnis an einer Ladestelle auf der Arbeits- bzw. Betriebsstätte. Sofern ausdrücklich vereinbart, wird die Firma Jung MTS auch die Verpackung und Sicherung von demontierten Maschinen und Anlagen übernehmen.
Die Firma Jung MTS verpflichtet sich, im Rahmen der Auftragsbestätigung mit geeigneten Fachkräften die Demontagearbeiten zu übernehmen. Sie kann sich dabei auch nach eigenem Ermessen qualifizierten Dritten bedienen. Die Firma Jung MTS verwendet eigene Werkzeuge.
Sofern Verladung geschuldete Leistung ist, verpflichtet sich Jung MTS, Maschinen oder Anlage ordnungsgemäß zu verladen, zu verstauen und zu sichern sowie eine Ladeliste zu erstellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu demontierenden Maschinen für die Mitarbeiter der Firma Jung MTS mindestens 10h/Tag (Mo. – Fr.) frei zugänglich sind, etwaige Krananlagen genutzt werden können und Verkehrsflächen bis zur Verladestelle freigeräumt und ebenerdig sind.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass notwendige Betriebsmittel vorhanden sind, die Maschinen frei von Betriebsstoffen sind und fachgerecht von der Energieversorgung genommen wurden. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber eine vollständige Maschinen-, Anlagen- sowie Teileliste und sofern vorhanden eine Montage-/Demontageanleitung zur Verfügung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Verfahrwege, Zufahrten, Flächen und Abstellbereiche für das eingesetzte schwere Gerät geeignet und ausreichend belastbar sind. Bestehen besondere Belastungsgrenzen, Einschränkungen oder sonstige örtliche Gegebenheiten, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sind, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hierüber vor Beginn der Arbeiten vollständig und unaufgefordert zu informieren.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer insbesondere über das Vorhandensein und den Verlauf von unterirdischen Kabeln, Leitungen, Rohrleitungen, Schächten, Drainagen oder sonstigen unterirdischen Einrichtungen sowie über sonstige nicht ohne Weiteres erkennbare Besonderheiten des Bodens zu informieren.
Für Schäden an Verfahrwegen, Böden, Grundstücksflächen oder unterirdischen Einrichtungen, die aufgrund einer nicht ausreichenden Tragfähigkeit, unbekannter Bodenverhältnisse oder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß angegebener unterirdischer Leitungen und Einrichtungen entstehen, bestehen gegenüber dem Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche, sofern die betreffenden Umstände für den Auftragnehmer vor Durchführung der Arbeiten nicht erkennbar waren und ihm vom Auftraggeber nicht mitgeteilt wurden.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen.
Alle Angebote verstehen sich Montag bis Freitag, 10h/Tag ohne Pausen und zeitliche Reserven. Sollten Behinderungen auftreten, die nicht ausdrücklich bei der Kalkulation berücksichtigt wurden, ersetzt der Auftraggeber der Firma Jung MTS den dadurch erwachsenen Verzögerungsschaden.
Nach Beendigung der vereinbarten Arbeiten hat der Auftraggeber die ordnungsgemäße Durchführung auf Verlangen der Firma Jung MTS zu bestätigen (Abnahme). Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die nicht auf vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Jung MTS beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit bleibt unberührt.
Der Auftraggeber hat ausdrücklich Gewähr dafür zu geben, dass für das Befahren von fremden Grundstücken die erforderlichen Zustimmungen vorliegen und Bodenverhältnisse eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags gestatten.
Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen der Firma Jung MTS ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Im Falle der Überschreitung von Zahlungszielen ist die Firma Jung MTS berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz geltend zu machen.
Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingung aus irgendeinem Grunde nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt und die unwirksame Klausel durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck nahekommende wirksame Klausel ersetzt.